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Historischer Geleitstein restauriert und aufgestellt

Erstellt von Kurt Lautensack | | Milz

Es sind kleine Kulturdenkmale, diese historischen Grenzsteine am Straßenrand, die sogenannten „Geleitsteine“, weil sich durch sie landeskulturelle und politische Entwicklungen nachvollziehen lassen. Nahe Milz steht ein solches seltenes Exemplar.

Milz – Im Milzgrund nahe der Milz an der Straße von Milz nach Herbstadt steht ein inzwischen restaurierter ehemaliger Grenzstein, ein sogenannter Zoll-, Cent- oder Geleitstein mit der erkennbaren Jahreszahl 1599. Unter den Straßensteinen nimmt ein solcher Geleitstein wegen seiner Wichtigkeit bei Grenzbeschreibungen eine Sonderstellung ein. In der damaligen Zeit verband die Straße das Herzogtum Sachsen Meiningen mit dem Bistum Würzburg. Es war einst ein bedeutender Handelsweg, der von Nürnberg kommend über Königshofen und Herbstadt nach Milz führte. Von dort verlief er weiter durch den Merzelwald bei Römhild, weiter durch einen Landwehrdurchlas (Römhilder Landwehr) und als „Hohe Straße“ über St. Bernhard ins Werratal bei Trostadt weiter über Schleusingen bis Leipzig. Die Bedeutung der Handelsstraße, nach Ernst Kaiser in „Südthüringen“, wuchs an, nachdem Milz seit 1650 auch eine Poststation der „Thurn und Taxis“ hatte. Noch heute erinnert die „Alte Post“, ein stilvoll erneuerter Fachwerkbau daran. Soviel sei zunächst einmal vorausgeschickt. Übrigens erlebte auch Römhild in dieser Zeit einen gewissen Aufschwung ehe die Zerstörung durch die große Feuersbrunst von 1609 kam.

Wiederentdeckt und auf die Bedeutung des Geleitsteines aufmerksam gemacht hatte nach der Wende der einstige Vermessungsdirektor Karl Tilch aus Bad Neustadt die Milzer Ortschronistin Anneliese Wolf. Daraufhin sei der Stein zwar durch einen Zaun gesichert worden, verwitterte aber so dahin. Daneben soll noch bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts ein Zollhaus gestanden haben (nach P. Lehfeldt, Herzogtum Sachsen-Meiningen, II. Band) und der Flurname „Zollgrund“ könne davon abgeleitet worden sein, vermutet Albert Seifert. Es sei in einer Versammlung der Milzer Jagdgenossenschaft gewesen, so der Vorsitzende Albert Seifert, als ein Mitglied die Frage aufgeworfen habe, was eigentlich mit dem Stein geschehen soll. Da müsse unbedingt etwas gemacht werden. Die Jagdgenossenschaft war bereit, ihren Pachtzins für die Finanzierung der Restaurierung zu verwenden.

Da die Stadt Römhild der Eigentümer ist, sei man an die Stadtverwaltung herangetreten, um das Problem anzugehen. Die Stadt war natürlich dem Vorhaben zugetan und so folgte ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Thüringer Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie (TLDA), der Unteren Denkmalbehörde, des Bauamtes der Stadt Römhild, Jagdgenossenschaft, Ortschronisten und Stefan Kupfer von der Dach- und Holzbau Römhild GmbH (DHR) als Steinmetz, Steinbildhauer und geprüfter Restaurator in der Denkmalpflege und Restaurierung. Dabei sei man übereingekommen, erklärte Albert Seifert, dass das Projekt „Geleitstein-Sanierung“ in Angriff genommen wurde.

Bestandsdokumentation und Restaurierung

Mit der Sanierung beauftragt, war Restaurator Stefan Kupfer auch für die fachgerechte Entnahme des Steines zuständig, die schließlich vom städtischen Bauhof Römhild übernommen wurde. Die Entnahme erfolgte am 07. September 2022 mit anschließender Lagerung in der Werkstatt der DHR GmbH, wo auch die nötigen Untersuchungen zur Zustandsbeschreibung und Maßnahmen zur Restaurierung vorgenommen worden sind. In seiner Dokumentation stellt Stefan Kupfer u.a. fest: „Der sogenannte Zoll-, Cent- oder Geleitstein hat die Form eines Quaders mit den Abmaßen 30 cm Breite, 95 cm Höhe und 28 cm Tiefe. Umgeben war der Stein zum Zeitpunkt des Ausgrabens von einem sehr maroden und schon fast zerfallenen Lattenzaun..“. Dabei lagen drei Viertel des Stans oberhalb der Erdoberfläche und ein Viertel darunter.

Weiter wurde in der Dokumentation festgehalten, dass an der Nord- und Südseite in der oberen Hälfte jeweils ein Wappen eingearbeitet ist. Auf der Nordseite befindet sich das sächsische Wappen, das sogenannte „Sächsische Geleidt“ und auf der Südseite das würzburgische Wappen, das „Würtzburg Geleidt“ sowie die Zahl 1599. Weiter heißt es, dass der Stein „umlaufend mit Moosen bedeckt“ war und sich Flechten angesiedelt hätten. Auch Wappen, Zahlen und Buchstaben seien teilweise bis zur Unkenntlichkeit abgewittert. Es folgen weitere Schadensbeschreibungen durch Stefan Kupfer und eine entsprechende Kartierung. Dem folgt schließlich eine Dokumentation von Maßnahmen zur Restaurierung wie Reinigung, Klebung, Vernadelung und Steinergänzung, wie es in der Fachsprache heißt. Akribisch genau aufgeführt auch die verwendeten Mittel zur Reduzierung von Verschmutzungs- und Vergrünungsneigung sowie zur Imprägnierung mit einem „Imprägniermittel mit Langzeitwirkung“. Seit einigen Wochen steht der Geleitstein wirder an seiner angestammten Stelle. Die Kosten von insgesamt 1517 Euro übernahm komplett die Jagdgenossenschaft Milz.

 

Jagdgenossenschaft Milz – ein Förderer der Allgemeinheit

Jagdgenossen, erklärte Albert Seifert, sind alle Grundeigentümer von land- und forstwirtschaftlichen sowie brach liegenden Flächen auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Bezüglich Milz sind die Grundeigentümer Einzelpersonen, die Agrargenossenschaft Milz und die Stadt Römhild. Diese Flächen werden zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefasst und durch die Jagdgenossenschaft (JG) verwaltet und verpachtet. Über die Verwendung des Pachtzins entscheidet die Jagdgenossenschaft. In der Regel stimmen die Jagdgenossen der Verwendung fürs Allgemeinwohl zu. Die Jagdgenossenschaft Milz, so Albert Seifert, habe seit der Wende auf eine Auszahlung der Jagdpacht verzichtet und sie für gemeinnützige Zwecke gespendet bzw. eingesetzt. Ein nicht verwendeter Pachtzins wird der Rücklage zugeführt.

Nur wenige Beispiele laut den Beschlüssen der Jahre 2022 und 2023 mögen das belegen.

  • So trägt die JG die Differenz zwischen den Mieteinnahmen und den laufenden Kosten beim Dorfgemeinschaftshaus Milz

  • Der Geflügelzuchtverein Milz für erhielt für die Vorbereitung und Durchführung seines 60-jährigen Bestehens 500 Euro.

  • Die Waldjugendspiele im Mai diesen Jahres wurden mit 100 Euro unterstützt.

  • Die Durchführung der Kirmes in Milz hat eine lange Tratition und soll auch an die nächste Generation weitergegeben werden. Zur Beschaffung von Trachten für die Kinderkirmes ließ die JG dem Kirmesverein 500 Euro zukommen.

  • Zur Finanzierung einer neuen Abzugshaube in der Küche des Kulturhauses, das vom Milzer Carnevalsverein betrieben wird, unterstützt er das Vorhaben von 4500 Euro mit 1000 Euro. Schließlich kommt die Finanzierung des Geleitsteines dazu.

 

 

Historischer Hintergrund des Geleitsteins

Ein solcher Geleitstein diente zur Abgrenzung landesherrschaftlicher Machtbereiche und regelte die Dienste von schutzbietenden Mannschaften, die durchreisenden Persönlichkeiten ein sicheres Fortkommen garantieren sollten. Sie geleiteten also Durchreisende, Händler oder Herrschaften, die ein sogenanntes „Geleitrecht“ besaßen gegen Zahlung eines Geleitgeldes (Zollgebühren, Wegegeld) ein Stück des Weges bis zu einer sicheren Ankunft. Es war somit auch eine beliebte Einnahmequelle der benachbarten Territorialherren. Ein solches Geleitrecht konnte auch von Händlern erkauft werden, die auf diesen Handelsstraßen unterwegs waren. Wie schon erwähnt, erinnern heute lediglich noch Flurnamen an die Zeit vor ca. 450 Jahren. Die Bedeutung für den Heimatkundler oder für die historische Entwicklung der Region schmälert dies aber keinesfalls. Das mag man auch daran erkennen, dass diese Zoll- oder Zentgrenze von 1599 schließlich zu einer Territorialgrenze (Kreisgrenze, Ländergrenze) führte.

Diese Grenze gehe zurück auf einen 1599 in Trappstadt geschlossenen wichtigen Vertrag, dem sogenannten „Trappstädter Rezess“, schrieb Reinhold Albert in der Schriftenreihe (Heimatblätter) „Das Grabfeld“ Ausgabe Nr. 7, 1999, Bad Königshofen. Die in dem Vertrag festgelegten Grenzen zwischen den sächsischen Herzogtümern und dem Würzburger Hochstift bestehen im Raum Königshofen im Großen und Ganzen bis heute als bayerisch/thüringische Landesgrenze. „Der Anlass zu den Verhandlungen war allerdings der Tod des letzten Hennebergers Georg Ernst, im Jahre 1583 und die Erbfolge der sächsischen Herzöge, die die Würzburger Lehen der Henneberger übernehmen wollten“, schreibt Albert.

Der Vertrag von Trappstadt aus dem Jahre 1599, ein aus Teilverträgen zusammengesetzter Gesamtvertrag, sei eine Fortsetzung zur Beilegung der Streitigkeiten gewesen und „vor Ort am 12. September 1599 durch Anhängen der hochstiftlichen und herzoglichen Siegel ratifiziert“ worden. Das Verdienst, den Verlauf der im Trappstädter Vertrag vereinbarten Grenzen zwischen dem Hochstift Würzburg und den sächsischen Herzogtümern im genannten Gebiet untersucht zu haben, schreibt Reinhold Albert, gebühre dem einstigen Vermessungsdirektor Karl Tilch aus Bad Neustadt. Diesen Geleitstein aus dem Jahre 1599 identifizierte er als einen noch einzigen vorhandenen der ehemals 11 Geleitsteine, die aufgrund des „Rezesses von Trappstadt“ aufgestellt wurden. Später habe Tilch noch einen zweiten Geleitstein zwischen Trappstadt und Breitensee an der Grenze zu Eicha entdeckt.

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