Elektronische Kommunikation
Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Römhild
Die Stadt Römhild bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Die Stadt Römhild stellt folgende elektronische Zugänge zur Verfügung:
Formfreie elektronische Kommunikation
Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns einfach per E-Mail schicken:
Rechtsbehelfe und formgebundene Anträge per einfacher E-Mail (d.h. E-Mail ohne qualifizierte Signatur) sind unzulässig und haben keine rechtliche Wirkung.
E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden automatisch gelöscht.
Formgebundene elektronische Kommunikation
Hierzu steht Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo):
Stadtverwaltung Römhild, Poststelle
SAFE-ID: DE.Justiz.f024a2cf-d7b9-43ef-9ae6-5747fdeab590.e9f3
Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen dem beBPo und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist.
2. ThAVEL (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen)
Die Stadt Römhild eröffnet einen elektronischen Zugang gemäß § 3a Abs. 1 ThürVwVfG ausdrücklich nur für Anträge über das Verfahren ThAVEL (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen) gemäß § 71 Buchstabe a) bis e) ThürVwVfG für Dienstleister gemäß Richtlinie (2006/123/EG). Elektronische Anträge werden im Verfahren ThAVEL verschlüsselt und sind vom Antragsteller innerhalb des Verfahrens mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS Verordnung) zu versehen. Dazu muss sich der Antragsteller am Serviceportal Thüringen (ThAVEL) anmelden und über eine qualifizierte elektronische Signatur (Chip-Karte) oder eines neuen Personalausweises (NeP) mit Signaturfunktion und ein zertifiziertes Kartenlesegerät verfügen.
3. Andere elektronische Zugänge
Für alle anderen elektronischen Zugänge der Stadt Römhild wird der Zugang gemäß § 3a Abs. 1 ThürVwVfG ausdrücklich nicht eröffnet. Bei der Entgegennahme elektronischer Anträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind wir auf Grund fehlender technischer Einrichtungen zur Verarbeitung einer qualifizierten elektronischen Signatur und zur sicheren Prüfung verschlüsselter personenbezogener Daten noch auf Ihre eigenhändige Unterschrift auf diesem Antrag angewiesen.
Allgemeine Informationen für die elektronische Kommunikation
Dateiformate
Möchten Sie elektronische Nachrichten mit Dateianhängen an die Stadt Römhild versenden, beachten Sie bitte, dass nur folgende Dateiformate empfangen werden:
- .xlsx
- .docx
- .jpg
Es dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros und/oder aktiver Inhalt) verwendet werden. Verwenden Sie nicht aufgeführte abweichende Dateiformate oder ausführbare Programme, wird die Nachricht nicht übermittelt.
Für elektronische Nachrichten gelten folgende Begrenzungen der Gesamtgröße:
- einfache E-Mails: bis 10 MB
- beBPo: bis 200 MB
Verborgene Eigenschaften von Dateien (Meta-Informationen)
Bei der Einsendung von Dateiformaten, die neben den Inhalten auch sogenannte Meta-Informationen beinhalten, die Autoren oder Lizenznehmer nennen können, achten Sie darauf, dass Sie keine eigenen oder schutzwürdigen Interessen Dritter verletzen.