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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen

21.10.2025

In Folge des anhaltenden Geflügelpestgeschehens in Thüringen bei Haus- und Wildvögeln hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese trat am 21.10.2025 in Kraft.

Allgemeinverfügung

Das Risiko von Geflügelpest-Einträgen in die deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich-Loefller-Institut als hoch eingestuft.

Ziehen Sie bei erhöhten Verlusten oder der Abnahme der Legeleistung einen Tierarzt hinzu um eine Infektion mit HPAI auszuschließen. 

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung von gehaltenem Geflügel noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen zu melden.

Zusätzlich sind auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend zu melden!

E-Mail: veterinaeramt@lrahbn.thueringen.de

Telefon: 03685/78183904

gezeichnet

Dr. A. Abele

Kreisveterinäroberrat

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