Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Am 25.03.2026 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den 2. Entwurf des
Regionalplans Südwestthüringen (Gesamtplan) beschlossen und mit weiteren zweckdienlichen Unterlagen zur Beteiligung
der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen freigegeben.
Der räumliche Geltungsbereich des „2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen“ umfasst das gesamte Gebiet der
Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen bestehend aus den Landkreisen Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen,
Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl.
Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen trifft Festlegungen zu den Themen Raumstruktur (Raumstrukturelle
Gliederung und Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen), Siedlungsstruktur
(Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe sowie Großflächiger Einzelhandel),
Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich u.a. Vorranggebiete Windenergie und Soziale
Infrastruktur), und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung
und Rohstoffgewinnung sowie Tourismus und Erholung).
Die Planungsziele des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen
Vorgaben, u.a. an das Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 angepasst.
Danach ist mit dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß der Zielfestlegung 5.2.7 LEP 2025 das regionale
Teilflächenzwischenziel für den Freistaat Thüringen umzusetzen und 6.899 Hektar (1,7 Prozent der Planungsregionsfläche) bis
31.12.2027 als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.
Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie
Anlagen zur Begründung), der Umweltbericht zum Regionalplan (inklusive Anhänge) sowie die nach Einschätzung der Regionalen
Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen werden vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 auf der Internetseite der
Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen veröffentlicht und stehen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung
unter https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen.
Zudem liegen die o.g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zur Einsichtnahme durch jedermann bei der
Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Haus 3, Raum 1.39/1.40
zu den nachgenannten Öffnungszeiten (außer an Feiertagen) öffentlich aus:
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 0361/53331-5301.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen als leicht zu erreichende analoge Zugangsmöglichkeit im
oben angegebenen Zeitraum auch unter anderem in der nachfolgend genannten Auslegungsstelle und zu den angegebenen
Dienstzeiten (außer an Feiertagen) zur Einsichtnahme ausgelegt:
Landratsamt des Landkreises Hildburghausen
Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Etage 0, Raum 0.04
Ansprechpartner: Herr Fleck, Fachbereich Kreisentwicklung, Etage 2, Raum 2.05
| Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 03685/7818 7880.
Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und
Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung und Umweltbericht inklusive Anhänge) sollen gemäß § 9 Abs. 2 ROG elektronisch
übermittelt werden im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 an regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de
Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der
Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3,
Raum 1.39/1.40 während der oben genannten Öffnungszeiten oder in den oben genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden.
Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung
der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu
informieren, lässt sich aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren nicht ableiten.
Gemäß § 3 Abs. 5 ThürLPIG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Regionalplan Südwestthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ihren
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Südwestthüringen nicht von Bedeutung
ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind,
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.