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Amtliche Bekanntmachung - Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen (Zweigstelle Schmalkalden) informiert, dass ab dem 04.11.2024  auf den genannten Flurstücken (hier anklicken) eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung) erfolgt. Es sollen Grenzpunkte an o.g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.
Es wird gebeten, ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu den Flurstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.
Den Grundstückseigentümern werde freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein. Eine Teilnahme ist nicht erforderlich. Kosten, die durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen (Zweigstelle Schmalkalden) dankt für das Verständnis und Ihre Unterstützung.

Einwohnerversammlung

am 19.11.2024 in Westenfeld

Einwohnerversammlung Westenfeld