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Heiraten erlaubt und erwünscht

Erstellt von Kurt Lautensack | |   News | Römhild

Das öffentliche und auch das private Leben ist gegenwärtig stark eingeschränkt, was durchaus begründet ist. Doch nach wie vor darf natürlich geheiratet werden.

Römhild – Die Stadtverwaltung in Römhild, wie anderswo auch, ist zwar gegenwärtig für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen, nicht aber gänzlich das Standesamt. Zumindest dann nicht, wenn es sich um Eheschließungen oder andere vergleichbare standesamtliche Aufgaben handelt, wie es Standesbeamtin Christina Kleinert bestätigt. Auch in Corona-Zeiten darf also geheiratet werden, wenn auch nicht mit bis auf den letzten Stuhl besetzten Hochzeitsgästen im Standesamtszimmer bzw. im Festsaal von Schloss Glücksburg. „Die Personenzahl, die das Brautpaar begleiten darf, ist auf die Eltern und zwei Trauzeugen, also auf maximal sechs Personen, begrenzt“, erklärt die Standesbeamtin. Natürlich erfolge das stets unter Einhaltung der gebotenen Regeln wie beispielsweise der Abstandsregelung, Händedruck oder das Desinfizieren. Letzteres erfolge nach jeder Trauung sehr gewissenhaft im Trauzimmer oder auf dem Weg dahin an Türen und Geländer.

Die letzte Trauung, die vierte in diesem Jahr, fand übrigens erst am vergangenen Montag in Römhild statt. „Weitere drei Eheschließungen werden am kommenden Freitag und Samstag erfolgen“, erklärte Christina Kleinert im Gespräch. Natürlich habe es auch schon zwei generelle Absagen gegeben, bei denen es sich um eine größere Hochzeitsgesellschaft von ca. 60 Personen gehandelt habe, die im Festsaal stattfinden sollte. Eine weitere Trauung für einen bestimmten Tag im Mai finde dagegen statt, auch wenn auf einen größeren Personenkreis verzichtet werden müsse, so Kleinert. Aber es darf geheiratet werden, wobei verschiedene formale Angelegenheiten im Vorfeld auch per E-Mail erledigt werden.

Darüber hinaus würden „standesamtliche Aufgaben eine Schlüsselaufgabe der öffentlichen Verwaltung“ darstellen, erklärte Kleinert, so dass „die Arbeitsfähigkeit des Standesamtes“ zu sichern sei. Das betreffe zum Beispiel neben den Trauungen die Anerkennung der Vaterschaft oder Todesfälle, während andere Meldeangelegenheiten zurückstehen müssen bzw. telefonisch, auf schriftlichem Wege per Post oder E-Mail erledigt werden können. Denn entsprechend dem Infektionsschutzgesetz gelte für die öffentliche Verwaltung, betont Kleiner nochmals ausdrücklich, „Risikominimierung durch Kontaktreduzierung“.

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